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   OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10   

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https://dejure.org/2010,17934
OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit der Werbung für eine Schlankheitsbehandlung mit eine Schlankheitsgürtel - Tschüss Bauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb durch Irreführung der Verbraucher im Falle der Bewerbung eines Schlankheitsgurts zur Reduzierung von Bauchfett ohne wissenschaftliche Wirkungsnachweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    "Tschüss Bauch"; Irreführung durch Bewerbung eines Schlankheitsgurts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung im Wellness- und Gesundheitssektor: Airpressure Bodyforming Concept

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Die Werbeaussagen des Beklagten genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind (vgl. BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich mit dem Beklagten, weil sich die betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach so gleichen, dass der Absatz des einen Unternehmens durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen mit einer gewissen - wenn auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2006, 778, 779 - Sammelmitgliedschaft IV; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG , 27. Aufl., Rdn. 3.39 zu § 8).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Mit gesundheitsfördernden Wirkungen darf nicht werben, wer die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbung nicht dartun kann (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind; Bornkamm, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, aaO., Rdn. 4.183 zu § 5).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99

    Anti-Zellulitis-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Wissenschaftlich umstrittene Wirkungsaussagen müssen zumindest glaubhaft gemacht werden (Bornkamm, aaO., OLG Köln, GRUR 2000, 154 , "Anti-Zellulitis-Werbung").
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11

    Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln

    14 Die Parteien stehen somit als Anbieter von Dienstleistungen aus dem selben Geschäftsfeld auf einem gemeinsamen Markt in Deutschland in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, welches grundsätzlich im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes weit auszulegen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 - vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 2 Rdnr. 95 m.w.N.).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Bei der Angabe handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2011, 4 U 213/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010, 4 U 93/10; ebenso für CoolSculpting: OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 27.03.2017, 13 U 199/16).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor

    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich wie räumlich mit der Beklagten (vgl. auch Urteile des Senats vom 12.05.2011 - 4 U 213/10 - und vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 -).
  • LG Aschaffenburg, 22.09.2010 - 2 HKO 63/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines sog. "Slim-Belly"-Gürtels -

    6 Das Gericht teilt insoweit die - im übrigen auch vom OLG Karlsruhe (4 U 93/10), LG Braunschweig (22 O 514/10), LG Osnabrück (15 O 136/10) und OLG Oldenburg (1 U 66/10) bestätigte - Rechtsauffassung des Verfügungsklägers, dass die von ihm beanstandeten Werbeaussagen jeweils die Voraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG erfüllen.
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